Kriterienkatalog von Werbung und Anträgen

vom Gewerbeverein Einsiedeln

Der Gewerbeverein Einsiedeln positioniert sich politisch neutral und strebt eine einheitliche Handhabung von Anträgen an. Dazu wurden folgende Kriterien festgelegt:

Werbung

  1. Es werden keine parteipolitischen Werbungen publiziert. Die Neutralität ist an Anlässen vom Gewerbeverein Einsiedeln wie auch auf allen Plattformen vom Gewerbeverein Einsiedeln sicher zu stellen.
  2. Wird an der Generalversammlung oder an einem Anlass vom Gewerbeverein Einsiedeln ein politisches Thema aufgenommen, ist dafür zu Sorgen, dass die abweichende Position am selben Anlass die gleiche Plattform erhält.
  3. Es werden keine Mitgliederlisten für Werbezwecke zu Verfügung gestellt.

 

Anträge

  1. Anträge werden explizit nur an der Generalversammlung des Gewerbeverein Einsiedeln behandelt. Eine Zusage über einen Antrag wird demnach nur über eine Mitgliederabstimmung an der Generalversammlung erreicht.
  2. Besteht in einem Antrag an den Gewerbeverein eine Anfrage über eine finanzielle Unterstützung, so muss der Betrag zwingend festgehalten sein.
  3. Gesuche um finanzielle Unterstützung können ausschliesslich von regionalen Organisationen eingereicht werden.
  4. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist ein klarer Bezug zum Einsiedler Gewerbe.
  5. Die jeweiligen Anträge sind durch die Antragstellerin oder den Antragsteller an der Generalversammlung des Gewerbeverein Einsiedeln persönlich vorzustellen.


  

Vorgehen bei Abstimmungen an der Generalversammlung

  1. Bei Beschlussfassung und Wahlen entscheidet das absolute Mehr. Bei einem zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.
  2. Das absolute Mehr richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten und ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf einen Antrag oder eine Person entfällt.
  3. Wird das absolute Mehr bei Sachgeschäften nicht erreicht, gilt der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet.
  4. Sollten mehrere Anträge gestellt werden, sind diese paarweise gegeneinander aufzustellen. Hier zählt das relative Mehr. Steht ein Siegerantrag fest, so wird über diesen abgestimmt. Bei dieser Endabstimmung zählt das absolute Mehr.